Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma
Party-& Equipmentservice – Getränkevertrieb
Sylvia Fethke
Am Waldrand 3
09579 Grünhainichen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Party-&Equipmentservice – Getränkevertrieb, Sylvia Fethke nachstehend
“Getränke Fethke” genannt, und den von ihr belieferten Geschäftspartnern, nachstehend “Kunde” genannt, gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Getränke Fethke, in der jeweils neuesten und gültigen Fassung.

1. Bestellungen, Lieferungen und Gewährleistung
Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst mit Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung bzw. mit Lieferung als angenommen. Bei direkt belieferten Kunden holt Getränke Fethke deren Bestellung telefonisch ein. Im Interesse einer reibungslosen, kosten- und tourengerechten Anlieferung soll der Kunde es ermöglichen, ihn einen Werktag vor der Lieferung innerhalb der normalen Bürogeschäftszeit zu erreichen.
Für den Fall, dass Getränke Fethke ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der übernommenen Lieferverpflichtung
gehindert ist oder diese unzumutbar erschwert ist, wird Getränke Fethke von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins frei.
Getränke Fethke kann in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund verzögerter oder unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Getränke Fethke oder einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer Mitarbeiter beruhen.
Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten oder zurückgenommenen Gebinde (Vollund Leergut) sowie Beanstandungen in Bezug auf Arten und Sorten der gelieferten Waren unverzüglich nach Empfang schriftlich oder telefonisch bei Getränke Fethke geltend zu machen. Nach Ablauf von 8 Tagen seit der Lieferung sind Reklamationen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit Mängel bei Lieferung nicht erkennbar waren. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Kunden entstehen, gehen zu Lasten desselben. Fassrückbiere werden bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des reklamierten Fasses von Getränke Fethke bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert, bei Gutschrift des Herstellers an Getränke Fethke, sodann an Kunde vergütet. Unter 50% der Füllmenge erteilt kein Hersteller eine Gutschrift, da es sich um eine Mindermenge handelt.
Unverbrauchte Waren werden nur zurückgenommen, wenn das Gebinde (Faß,Container, Kohlensäure) original verplombt ist oder die Verpackung (Kiste) vollständig ist und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eine Restlaufzeit von mindestens 6 Wochen aufweist.

2. Preise
Die Warenpreise, welche von Getränke Fethke fakturiert werden, sind zwischen Getränke Fethke und Kunde vertraglich
vereinbart. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, gelten die Warenpreise aus den am Liefertag gültigen Preislisten.
Preisänderungen werden nur mit druckschriftlicher Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

3. Zahlungen
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.Neue  Kunden werden nur gegen Barzahlung bei Warenerhalt beliefert, gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung fälliger
Verpflichtungen in Verzug ist, oder wenn nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit
herabsetzen (z.B. EC-Rücklastschriften/Vollstreckungsmaßnahmen). Sodann kann Getränke Fethke die sofortige Zahlung für gelieferte Waren verlangen. Für nicht eingelöste Lastschriften und Schecks werden dem Kunden die entstandenen
Bankkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Rücklastschrift berechnet.
Gegen Ansprüche von Getränke Fethke kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Unterbleibt eine Anrechnungsbestimmung des Kunden, so ist Getränke Fethke berechtigt, nach ihrer Wahl eine Anrechnung auf fällige Forderungen (z.B. Kosten, Zinsen, Darlehen, Ware, Pacht) vorzunehmen, soweit nicht einer der im Verbraucherkreditgesetz zwingend geregelten Fälle vorliegt.

4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen –egal, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen- Eigentum von Getränke Fethke. Bei laufender Rechnung sichert sie die jeweilige Saldoforderung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, seine Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt er schon jetzt an Getränke Fethke ab, die diese Abtretung annimmt. Macht Getränke Fethke den Herausgabeanspruch geltend,so gestattet der Kunde ihr, die Ware ohne gerichtliche Hilfe an sich zu nehmen und den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Getränke Fethke berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen und bei erfolgter Weiterveräußerung die Abtretung offen zu legen und die Forderung des Kunden einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu vermeiden und den Eintritt eines solchen Falles Getränke Fethke sofort  mitzuteilen.

5. Leergut
Leergut, also Flaschen, Kisten, Fässer, Paletten, Kohlensäureflaschen und Container werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Sie bleiben unveräußerliches Eigentum von Getränke Fethke und sind
zurückzugeben. Für die genannten Leergutarten wird ein branchenübliches Pfandgeld erhoben. Eine Erweiterung der
Bepfandung von Keg Fässern bestimmter Brauereien und sonstiger Leergüter behält sich Getränke Fethke vor. Das  Pfandgeld sichert das Eigentum von Getränke Fethke am Leergut und die aus diesem Eigentum herrührenden Ansprüche. Es wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit der Warenrechnung erhoben bzw. vergütet. Mit jeder Warenrechnung wird eine Leergutfortschreibung getrennt nach Gebindearten vorgenommen, die zugleich Leergutauszug ist. Die auf den Rechnungen von Getränke Fethke ausgewiesenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Die Rückgabepflicht des Kunden ist erfüllt, wenn das Leergut im einwandfreien Zustand sowie in gleicher Art und Menge zurückgegeben wird. Einheitsleergut (Eurokästen, Euroflaschen, Fasskleingebinde, bepfandete Kegfäßer, Paletten, Kohlesäureflaschen und Container) nimmt Getränke Fethke nur in Höhe des gelieferten Vollgutes zurück. Zuviel zurückgegebenes Leergut, gleich welcher Art, geht nur mit schriftlicher Vereinbarung in das Eigentum von Getränke Fethke über; anderenfalls steht entsprechendes Leergut dem Kunden zur Verfügung. Endet die Geschäftsbeziehung, so ist Getränke Fethke berechtigt, fehlendes oder ungebrauchtes Leergut mit den Kosten des Anschaffungswertes in Rechnung zu stellen.

6. Liefer- und Mietbedingungen für Leihgüter / Sonderveranstaltungsausrüstungen
§ 1 Preise und Zahlungsbedingungen
Für eine nicht erfolgte Abnahme oder eine Abbestellung 6 Wochen vor Mietbeginn, werden 50% des Mietpreises berechnet.
Für fehlendes Leihgut wird der jeweilige Tagespreis berechnet. Zahlungsbedingungen :
Falls nicht anders vereinbart, bar sofort ohne Abzug.
§ 2 Festausrüstung
Die Festausrüstung darf nur an dem vom Kunden angegebenen Ort verwendet werden. Ein Verbringen an einen anderen Ort erfordert eine schriftliche Genehmigung von Getränke Fethke. Weiteres ist eine Weitergabe an Dritte strengstens untersagt.
Bei Missachtung wird ein Bußgeld von 150,00€ fällig. Einzelheiten zu den Leihgegenständen entnehmen Sie bitte der Verleihliste, welche unter Party-& Equipmentservice, zum Download bereit steht.
§ 3 Überlassungsdauer
Bei Anlieferung bzw. Abholung hat der Veranstalter oder eine von Ihm beauftragte Person die Waren zu übernehmen oder zurückzugeben. Ist kein Beauftragter vor Ort, erkennt der Veranstalter die auf dem Lieferschein bzw. Abholschein
aufgeführten Angaben an. Die Mietzeit ist auf die normale Veranstaltungsdauer (3 Tage) beschränkt und endet mit dem im Lieferschein bezeichneten Rückgabetermin. Bei einer verspäteten Rückgabe ist zumindest das Entgeld für weitere 3 Tage zu entrichten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Getränke Fethke ist nicht ausgeschlossen.
Dem Kunde bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Kunde erhält die Leihgüter in einwandfreien Zustand. Etwaige Reklamationen an der Beschaffenheit, Art und Menge der Leihgüter sind unverzüglich nach Erhalt derselben Getränke Fethke schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. Das Anbringen von Heftklammern/Reißzwecken an den Leihgütern(Biertischgarnituren etc.) wird strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird für das Entfernen dieser ein Pauschalbetrag in Höhe von 10,00€ pro Leihgut/Stück berechnet.
§ 4 Gefahrübertragung / Rückgabe
Es muß gewährleistet sein, dass bei der Abholung das Inventar gereinigt und ordnungsgemäß bereitgestellt wird. Bei
Rückgabe erhält der Veranstalter nur eine vorläufige Rücknahmeerklärung. Der endgültige Bruch- und Fehlbestand wird
nach Prüfung durch die Inventarverwaltung ermittelt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die
Ausrüstung am Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere ordentlich gereinigt, zurückzugeben. Für
zurückgegebene, nicht gereinigte Leihgegenstände werden Reinigungskosten in Höhe der anfallenden Arbeiten berechnet. Die Höhe der Kosten beträgt zur Zeit 25,00 € netto. Der Kunde trägt die Gefahr zufälliger Beschädigung bzw. Untergang der Festausrüstung während der Dauer der Überlassung.
§ 5 Schadenersatz
Bei nicht zu behebender Zerstörung der überlassenen Gegenstände sowie bei Nichtrückgabe derselben am Ende der Mietzeit und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung kann Getränke Fethke Schadenersatz mindestens in Höhe des Neuanschaffungswertes der zerstörten bzw. nicht zurückgegebenen Gegenstände verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Schlußbestimmungen
Die §§ 1-5 ergänzen lediglich die sonstigen Regelungen dieser Geschäftsbedingungen und gelten neben diesen.
8.Lieferung/Abholung von Kommissionsware
Beim Bezug von Kommissionsware sind 50% des Lieferwertes als Vorkasse in bar fällig.Aktuelle Aktionen und
Sonderpreise sind von der Kommissionsware ausgeschlossen.
Für die Rückgabe von nicht verbrauchten Waren wird ein Kommissionierungsaufschlag von 1,00€ /Gebinde berechnet, wenn der Anteil der Rückware größer als 40% der Warenlieferung beträgt. Die Rückgabe der nicht verbrauchten Waren erfolgt im Originalkasten/Karton.
Keine Rücknahme von geöffneten und beschädigten Flaschen(Etikett/Verschluss).

9.Lieferservice/Anlieferung
Für die Anlieferung/Rückholung der Getränke auf Kommission wird eine Lieferpauschale von 1,00€ je Gebinde berechnet.
Erfolgt eine Anlieferung/Rückholung im Umkreis ab 10km werden 10,00€ pro Fahrt und ab 20m-30km werden 20,00€ pro Fahrt fällig. Für Leihgegenstände/ Equipment gelten gesonderte Vereinbarungen, siehe auch Verleihliste.

10. Sonstiges
Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Kunden
haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(Stand:17.06.2019)